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Politik gegen Belästigung


 

ISE-Messe Verhaltens- und Anti-Belästigungs-Erklärung

Diese Erklärung gilt für alle Messeteilnehmer, einschließlich Mitarbeiter, Redner, Freiwillige, Gäste, Mitglieder, Auftragnehmer, Aussteller, Regierungsvertreter und Besucher von Messen oder Veranstaltungen, die im Besitz der ISE sind.

Die ISE ist bestrebt, ein Messeumfeld zu schaffen, in dem sich alle Teilnehmer sicher fühlen und mit Respekt behandelt werden. Um dieses Umfeld zu schaffen, wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie angemessene Verhaltensstandards einhalten, indem sie Verhaltensweisen unterlassen, die für sie selbst, andere Teilnehmer, ISE-Mitarbeiter und/oder andere Dritte schädlich sind (oder als schädlich empfunden werden). Zu den Verhaltensweisen, die die ISE als unangemessen betrachtet, gehören unter anderem: (1) Belästigung, die für die Zwecke dieser Richtlinie wie folgt definiert wird: (i) beleidigendes und unerwünschtes Verhalten aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung, körperlicher Erscheinung, Geschlecht oder sexueller Orientierung; (2) beleidigende Gesten und verbale Kommentare; (3) absichtliche Einschüchterung; (4) Stalking; (5) anhaltende Störung von Gesprächen oder anderen Veranstaltungen; (6) unangemessener Körperkontakt; und (7) unerwünschte Aufmerksamkeit. Von Teilnehmern, die aufgefordert werden, unangemessenes Verhalten einzustellen, wird erwartet, dass sie dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen; andernfalls wird ihnen der Zugang zur ISE-Veranstaltung entzogen.

Teilnehmer, Redner, Freiwillige, Gäste, Mitglieder und Vertragspartner sind aufgefordert, aber nicht verpflichtet, den Belästiger darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten unerwünscht ist. Unabhängig davon, ob der Belästiger direkt konfrontiert wird, müssen Referenten, Freiwillige, Gäste, Mitglieder, Auftragnehmer und Teilnehmer das Verhalten unverzüglich an ISE melden, damit das Verhalten untersucht und geahndet werden kann. Befindet sich ein Teilnehmer in unmittelbarer Gefahr, sollten der Sicherheitsdienst des Hotels oder die örtlichen Strafverfolgungsbehörden umgehend informiert werden, bevor die ISE benachrichtigt wird.

Wenn die ISE über Personen informiert wird, die sich belästigend verhalten oder verhalten haben, kann sie alle Maßnahmen ergreifen, die sie für angemessen hält, von einer einfachen Verwarnung bis hin zum Ausschluss von aktuellen und/oder zukünftigen ISE-Treffen, -Konferenzen und -Veranstaltungen, oder im Falle von ISE-Mitarbeitern entsprechende disziplinarische Maßnahmen ergreifen. Die Entscheidung, Personen von zukünftigen ISE-Veranstaltungen auszuschließen oder disziplinarische Maßnahmen gegen ISE-Mitarbeiter zu ergreifen, liegt im alleinigen Ermessen der ISE.

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